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Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

DT Elektro- und EDV Service · Inhaber Dennis Thorn · Stand: 17.08.2026

1. Geltungsbereich und Begriffe

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über Elektro-, Kabel-, Montage-, Netzwerk- und EDV-Leistungen sowie damit verbundene Lieferungen von DT Elektro- und EDV Service, Inhaber Dennis Thorn (nachfolgend „Auftragnehmer“), gegenüber Verbrauchern und Unternehmern (nachfolgend gemeinsam „Auftraggeber“).

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Individuelle Vereinbarungen, das konkrete Angebot und die Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.

2. Angebot, Vertragsschluss und Vertragsunterlagen

Angebote des Auftragnehmers sind bis zum Ablauf der darin genannten Bindefrist verbindlich. Ist keine Bindefrist angegeben, kann das Angebot innerhalb von 30 Kalendertagen angenommen werden. Der Vertrag kommt durch Annahme des Angebots, durch Auftragsbestätigung oder durch einvernehmlichen Beginn der beauftragten Arbeiten zustande.

Eine über die Website oder Microsoft Bookings vorgenommene Terminbuchung dient zunächst der Terminvereinbarung und stellt allein noch keinen Vertrag über konkrete Werk- oder Dienstleistungen dar. Der Leistungsumfang wird gesondert vereinbart.

Mündliche Zusatzaufträge und Änderungen sollen aus Beweisgründen in Textform bestätigt werden. Die Wirksamkeit individuell getroffener Abreden bleibt unberührt.

3. Leistungsumfang und technische Ausführung

Art und Umfang der Leistung bestimmen sich nach dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder dem vor Ort dokumentierten Auftrag. Der Auftragnehmer führt die vereinbarten Arbeiten nach den bei Ausführung geltenden gesetzlichen Vorgaben, anerkannten Regeln der Technik und den Herstellerangaben aus, soweit diese auf die konkrete Leistung anwendbar sind.

Werden während der Arbeiten nicht erkennbare Mängel, gefährliche Zustände, ungeeignete Vorleistungen, fehlende technische Voraussetzungen oder zusätzlicher Arbeitsbedarf festgestellt, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber. Nicht beauftragte Zusatzleistungen werden grundsätzlich erst nach Zustimmung des Auftraggebers ausgeführt. Unaufschiebbare Maßnahmen zur unmittelbaren Gefahrenabwehr dürfen im erforderlichen Umfang vorgenommen werden, wenn der Auftraggeber nicht rechtzeitig erreichbar ist und ein Aufschub erhebliche Gefahren für Personen oder Sachen erwarten lässt.

Teilleistungen sind zulässig, wenn sie für den Auftraggeber zumutbar und selbstständig nutzbar sind. Gesetzliche Vorgaben zu Abschlagszahlungen und Sicherheiten bleiben unberührt.

4. Kostenvoranschläge, Stundenlohn- und Zusatzarbeiten

Kostenvoranschläge sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde. Ist eine wesentliche Überschreitung zu erwarten, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich informieren. Der Auftraggeber entscheidet anschließend über Fortführung, Anpassung oder Kündigung nach den gesetzlichen Vorschriften.

Bei Abrechnung nach Zeitaufwand werden die tatsächlich geleistete Arbeitszeit und die vereinbarten Zuschläge oder Pauschalen berechnet. Material, Anfahrt, Wege- und Rüstzeit, Park- oder Entsorgungskosten, Maschinen- und Messgerätenutzung sowie Notdienstzuschläge werden nur berechnet, soweit dies im Angebot, in einer Preisliste oder im Einzelauftrag transparent vereinbart wurde.

Vom Auftraggeber verlangte Änderungen oder Zusatzleistungen werden gesondert vergütet. Soweit vorab keine Preisvereinbarung möglich ist, gilt die übliche Vergütung als vereinbart.

5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt rechtzeitig einen sicheren und freien Zugang zum Arbeitsbereich, erforderliche Schlüssel und Zutrittsberechtigungen sowie – soweit vereinbart – vorhandene Pläne, Dokumentationen, Zugangsdaten und Informationen über verdeckte Leitungen, Schadstoffe oder sonstige Gefahren bereit.

Der Auftraggeber sorgt dafür, dass erforderliche Abschaltungen und Eingriffe in Anlagen zulässig sind und betroffene Nutzer informiert werden. Er holt notwendige Zustimmungen von Eigentümern, Vermietern, Hausverwaltungen oder sonstigen Berechtigten ein, sofern dies nicht ausdrücklich dem Auftragnehmer übertragen wurde.

Bei EDV-Arbeiten erstellt der Auftraggeber vor Beginn eine aktuelle, funktionsgeprüfte Datensicherung und hält erforderliche Lizenznachweise und Zugangsdaten bereit. Der Auftragnehmer weist auf erkennbare Risiken hin; eine Datensicherung durch den Auftragnehmer ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurde.

Verzögerungen und nachweisbare Mehrkosten, die durch fehlende oder verspätete Mitwirkung entstehen, trägt der Auftraggeber nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit er die Ursache zu vertreten hat.

6. Termine, Behinderungen und höhere Gewalt

Termine und Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Bei nachträglichen Änderungen, fehlender Mitwirkung oder zusätzlichen Leistungen verlängern sich vereinbarte Fristen angemessen.

Ereignisse außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs des Auftragnehmers, insbesondere höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Ausfall von Versorgungs- oder Kommunikationsnetzen, nicht vorhersehbare Lieferengpässe oder unverschuldete Erkrankung, verlängern die Leistungsfrist für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Gesetzliche Rücktritts- und Kündigungsrechte bleiben unberührt.

7. Absage und Kündigung durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber kann einen Werkvertrag bis zur Vollendung des Werkes nach den gesetzlichen Bestimmungen kündigen. In diesem Fall richten sich Vergütung, ersparte Aufwendungen und eine anderweitige Verwendung der Arbeitskraft nach § 648 BGB.

Kann ein bestätigter Termin aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht durchgeführt werden, kann der Auftragnehmer den konkret entstandenen und nachgewiesenen Ausfall sowie bereits angefallene Kosten verlangen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.

8. Abnahme und Dokumentation

Soweit die Leistung der Abnahme zugänglich ist, nimmt der Auftraggeber das vertragsgemäß hergestellte Werk nach Fertigstellung ab. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Bekannte Mängel sollen bei der Abnahme dokumentiert werden.

Eine Abnahmefiktion gegenüber Verbrauchern tritt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen ein. Insbesondere setzt sie nach Aufforderung zur Abnahme einen gesonderten Hinweis in Textform auf die Folgen einer nicht erklärten oder ohne Benennung mindestens eines Mangels verweigerten Abnahme voraus.

Mess-, Prüf- und Übergabeprotokolle werden erstellt, soweit dies gesetzlich erforderlich oder vertraglich vereinbart ist.

9. Preise, Rechnungen und Zahlung

Es gelten die im Angebot oder Einzelauftrag vereinbarten Preise. Gegenüber Verbrauchern werden Endpreise ausgewiesen. Der jeweilige umsatzsteuerliche Status des Auftragnehmers und ein gegebenenfalls geschuldeter Umsatzsteuerbetrag ergeben sich aus Angebot und Rechnung.

Die Vergütung wird mit Abnahme beziehungsweise vollständiger Erbringung der Leistung und Zugang einer prüffähigen Rechnung fällig, soweit nichts anderes vereinbart oder gesetzlich bestimmt ist. Rechnungen sind innerhalb von 7 Kalendertagen ohne Abzug zu zahlen.

Der Auftragnehmer kann Abschlagszahlungen im gesetzlich zulässigen Umfang für bereits erbrachte vertragsgemäße Leistungen verlangen. Materialvorauszahlungen oder weitere Zahlungspläne bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.

Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen und sonstigen Verzugsfolgen. Gegenüber Verbrauchern wird auf die Voraussetzungen des Verzugs in der Rechnung gesondert hingewiesen, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder aus demselben Vertragsverhältnis stammenden Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht darf nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis ausgeübt werden; zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.

10. Eigentumsvorbehalt und zurückgelassene Materialien

Gelieferte, noch nicht fest mit einem Gebäude oder einer Sache verbundene Waren und Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Mit einem Grundstück oder Gebäude fest verbundene Bestandteile unterliegen den gesetzlichen Eigentumsregeln.

Ausgebaute Teile gehen nur dann in das Eigentum des Auftragnehmers über, wenn dies vereinbart wurde. Andernfalls werden sie dem Auftraggeber überlassen oder auf dessen Kosten entsprechend der Vereinbarung entsorgt.

11. Mängelrechte

Für Mängel gelten die gesetzlichen Rechte und Verjährungsfristen. Der Auftraggeber soll erkennbare Mängel unverzüglich und möglichst nachvollziehbar mitteilen, damit der Auftragnehmer sie prüfen kann; gesetzliche Rechte werden durch eine verspätete Mitteilung nicht ausgeschlossen, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.

Der Auftragnehmer ist innerhalb angemessener Frist zur Nacherfüllung berechtigt. Der Auftraggeber soll vor einer Selbstvornahme Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung geben, sofern dies nicht wegen Gefahr im Verzug, Unzumutbarkeit oder aus einem anderen gesetzlichen Grund entbehrlich ist.

Keine Verantwortlichkeit besteht für Mängel, die ausschließlich auf ungeeigneten Vorgaben, vom Auftraggeber bereitgestellten fehlerhaften Materialien, nicht offengelegten Vorschäden, Bedienfehlern oder nachträglichen Eingriffen Dritter beruhen, sofern der Auftragnehmer seine Prüf- und Hinweispflichten erfüllt hat.

12. Besondere Bestimmungen für EDV- und Netzwerkleistungen

Der geschuldete Leistungsumfang ergibt sich aus der konkreten Vereinbarung. Eine bestimmte Kompatibilität mit vorhandener Hard- oder Software, eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit oder ein bestimmtes Sicherheitsniveau ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.

Der Auftraggeber bleibt für rechtmäßige Softwarelizenzen, die Verwaltung seiner Benutzerkonten, sichere Passwörter, laufende Updates und regelmäßige Datensicherungen verantwortlich, soweit diese Aufgaben nicht ausdrücklich beauftragt wurden.

Zugangsdaten werden nur verarbeitet, soweit dies zur Auftragsdurchführung erforderlich ist. Der Auftraggeber soll temporäre Zugangsdaten bereitstellen und diese nach Abschluss ändern. Datenschutzrechtliche Vereinbarungen, insbesondere eine gegebenenfalls erforderliche Auftragsverarbeitungsvereinbarung, werden bei Bedarf gesondert geschlossen.

13. Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Für den Verlust elektronischer Daten ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer, aktueller und funktionsgeprüfter Datensicherung entstanden wäre. Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

14. Widerrufsrecht von Verbrauchern

Verbrauchern kann bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung in Anlage 1 und dem Muster-Widerrufsformular in Anlage 2.

Soll der Auftragnehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen, ist hierfür die ausdrückliche Erklärung des Verbrauchers nach Anlage 3 erforderlich. Bei einem Widerruf nach Beginn der Leistung kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachte Leistung geschuldet sein. Das Widerrufsrecht erlischt bei vollständiger Leistungserbringung nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen.

15. Verbraucherschlichtung

Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die gesetzlichen Informationspflichten nach Entstehen einer konkreten Streitigkeit bleiben unberührt.

16. Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.

Ist der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Mannheim Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig. Gesetzliche ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Anlage 1 – Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Widerrufsrecht

Du hast das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um dein Widerrufsrecht auszuüben, musst du uns – DT Elektro- und EDV Service, Inhaber Dennis Thorn, Hans-Sachs-Ring 35, 68199 Mannheim, E-Mail: info@dtelektroedv.de, Telefon: 0177 2494435 – mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per Brief oder E-Mail, über deinen Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen. Du kannst dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden; dies ist jedoch nicht vorgeschrieben.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass du die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendest.

Folgen des Widerrufs

Wenn du diesen Vertrag widerrufst, erstatten wir dir alle Zahlungen, die wir von dir erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem deine Mitteilung über den Widerruf bei uns eingegangen ist. Für die Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das du bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt hast, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Wegen der Rückzahlung werden dir keine Entgelte berechnet.

Hast du verlangt, dass die Leistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, musst du einen angemessenen Betrag zahlen. Dieser entspricht dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem du uns über den Widerruf unterrichtest, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der vertraglich vorgesehenen Leistungen.

Anlage 2 – Muster-Widerrufsformular

Wenn du den Vertrag widerrufen willst, kannst du den folgenden Text ausgefüllt an uns senden:

An: DT Elektro- und EDV Service, Inhaber Dennis Thorn, Hans-Sachs-Ring 35, 68199 Mannheim, E-Mail: info@dtelektroedv.de

Hiermit widerrufe(n) ich/wir den von mir/uns abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Leistung beziehungsweise den Kauf der folgenden Ware.

Leistung/Ware · Bestellt/beauftragt am · Name des/der Verbraucher(s) · Anschrift des/der Verbraucher(s) · Datum · Unterschrift (nur bei Erklärung auf Papier)

Anlage 3 – Verlangen zum vorzeitigen Arbeitsbeginn

Hiermit verlange ich ausdrücklich, dass DT Elektro- und EDV Service bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der beauftragten Leistung beginnt.

Mir ist bekannt, dass ich bei einem Widerruf nach Beginn der Leistung Wertersatz für die bis zum Widerruf erbrachten Leistungen schulden kann.

Mir ist außerdem bekannt, dass mein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung erlischt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind und ich dem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zugestimmt sowie meine Kenntnis vom Erlöschen bestätigt habe.

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